Wolfgang und Marlene Krause Stiftung

Förderschwerpunkt

Der Stiftungsfonds fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke gemäß § 2 der Satzung der Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft.

In diesem Rahmen sollen solange und soweit möglich karitative, mildtätige sowie gemeinnützige Projekte gefördert werden, die sich dem Kindeswohl und blinden Menschen widmen sowie die Rettung aus Lebensgefahr ermöglichen. Beispielsweise können dies sein:

- SOS Kinderdörfer weltweit; München,
- CBM Christoffel-Blindenmission Christian Blind Mission e.V.; Bensheim,
- Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS); Bremen.

Spenden und Zustiftungen

Spendenkonto
IBAN: DE96 7002 0270 0036 2866 95
BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Spende + [Name & Adresse]
bzw.
VWZ: Zustiftung + [Name & Adresse]

Hinweise für Zuwendungen

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis (zum Download ›) in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Kontaktdaten

Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg
hvb.stiftergemeinschaft@unicredit.de

Förderanträge

Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.