Stiften, Spenden, Vererben

Gemeinsam können wir etwas bewegen.

Als Privatperson, aber auch als Unternehmen. Aus diesem Grund ist das Thema „Stiften“ besonders wichtig. Es gibt tausende gemeinnützig engagierte Organisationen sowie Bürger:innen, die sich für eine lebenswertere Welt einsetzen. Ganz gleich, ob es um die Unterstützung von Menschen, Kulturförderung, den Tier-, Katastrophen- oder Denkmalschutz geht. Auch Themen wie Klimaerwärmung, Nahrungsknappheit, soziale Ungerechtigkeit, gewinnen immer mehr an Bedeutung und rücken die Auswirkungen des eigenen Handelns in den Fokus. Das Wohl aller hängt von unserem Engagement ab. Die HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft bietet die ideale Basis dazu.

Zeitpunkt Ihres Engagements

Eine Zuwendung an die HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft ist sowohl zu Lebzeiten als auch per letztwilliger Verfügung möglich. Die verschiedenen Varianten beschreiben wir auf dieser Seite. Eine Gegenüberstellung der verschiedenen Stiftungsoptionen finden Sie unter Stiftungsformen.

Lebzeitige Zuwendung

Sie können zu Ihren Lebzeiten miterleben, welche guten Zwecke mit ihrem Vermögen gefördert werden.

Eine Spende sowie eine Zustiftung können Sie unkompliziert per Überweisung tätigen. Gerne können Sie hierzu unsere Ausfüllhilfe mit Überweisungsträger verwenden.

Für die Errichtung eines Projektfonds oder eines Stiftungsfonds schließen wir mit Ihnen einen Schenkungsvertrag, in dem die Details vereinbart werden:

  • Individueller Name des Projekt- bzw. Stiftungsfonds
  • Stiftungszweck und Mittelempfänger
  • Stiftungsvermögen (Grundstockvermögen, Verbrauchsvermögen)

Selbstverständlich ist es möglich, nach der Errichtung eines Projekt- bzw. Stiftungsfonds noch weitere Zuwendungen einfließen zu lassen.

Todesfallbedingte Zuwendung

Sie können auch nach Ihrem Ableben mit Ihrem Vermögen noch etwas Gutes bewirken.

Sie möchten mit Ihrem persönlichen Nachlass Sinn stiften? In diesem Fall können Sie die HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft in Ihrer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) begünstigen.

Auf Basis einer Zuwendung per letztwilliger Verfügung an eine Stiftung haben Sie die Chance Ihr Vermögen mit einem positiven Sinn zu verbinden. Diese regelt, wie Ihr lebzeitig angesammeltes Vermögen nach Ihnen verteilt werden soll und wer was erhält.

In Ihrem Testament oder Erbvertrag können Sie eine Stiftung als Erbe oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, beispielsweise die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt Orientierungshilfe für Zuwendungen mittels letztwilliger Verfügung.

Vertrag zugunsten Dritter

Sie legen fest, dass bestimmte Vermögenswerte vertraglich einem guten Zweck zukommen.

Eine andere Möglichkeit der Zuwendung ist die Begünstigung der Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft in Form eines sogenannten Vertrags zugunsten Dritter. Eine solche Vertragsgestaltung ist in der Regel bei Lebensversicherungen in Form der Todesfallbegünstigung möglich. Aber auch bei Sparverträgen oder für Wertpapierdepots ist eine solche vertragliche Erklärung denkbar. Rechtlich fällt somit der Vertrag zugunsten Dritter nicht in den Nachlass, sondern wird quasi in der Minute vor dem Tode auf den Begünstigten übertragen.

Ein Risiko ist jedoch gegeben, wenn der Begünstigte noch nichts wusste. Dann könnte es passieren, dass die Erb:innen diese Begünstigung widerrufen und die Begünstigung nicht zum Tragen kommt. Darum sollte diese Schenkungsabsicht an den Begünstigten kommuniziert werden und dieser diese Schenkung auch offiziell bereits zu Ihren Lebzeiten annehmen.

Erbschaften weitergeben

Sie möchten, die erhaltene Erbschaft weitergeben, damit diese für gute Zwecke eingesetzt wird.

Sie sind wirtschaftlich gut aufgestellt, so dass Sie mit Ihrem erhaltenen Erbe Gutes für die Allgemeinheit tun wollen? Als Erb:in können Sie Ihre Erbschaft (oder Teile davon) der HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft zuwenden und gleichzeitig von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren.

Erfolgt die Zuwendung des erhaltenen Erbes innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall an eine steuerbegünstigte Organisation, ist diese Zuwendung in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit.

Wer kümmert sich um die Abwicklung Ihres Nachlasses?

Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem Testament oder Erbvertrag festzuhalten, wer die Abwicklung Ihres Nachlasses übernehmen soll. Ist keine Testamentsvollstrecker:in benannt, können die Erb:innen sich bei der Nachlassabwicklung durch Dritte unterstützen lassen. Sowohl die Kosten einer Testamentsvollstreckung als auch die Kosten für eine Nachlassabwicklung gehen zu Lasten des Nachlassvermögens. Die HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft bindet bei einer Erbschaft Dritte (in der Regel die UniCredit Bank GmbH sowie Rechtsanwalts-/Steuerberatungskanzleien) für die Nachlassabwicklung auf Honorarbasis ein. Als Anhaltspunkt für die Kostenhöhe können Sie die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers heranziehen.

Wir unterstützen Sie!

Bei Interesse nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf oder sprechen Ihre:n Ansprechpartner:in in der HypoVereinsbank an.