Spende, Zustiftung, Projekt- oder Stiftungsfonds
sowie Treuhandstiftung
Mit kleinem Aufwand Großes bewirken.
Die Stiftungslandschaft in Deutschland ist sehr vielfältig. Nachdem rechtsfähige Stiftungen und Treuhandstiftungen – um wirtschaftlich agieren zu können – sinnvollerweise mit einem entsprechend hohen Kapital ausgestattet werden sollten, sind geeignete Alternativen sehr gefragt. Vor allem die Projekt- und Stiftungsfonds in der HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft ermöglichen Ihnen, bereits mit geringem Aufwand und unkompliziert im Stiftungswesen philanthropisch aktiv zu werden – ohne den sonst bei einer Stiftungsgründung erforderlichen administrativen Abstimmungsaufwand zu haben. Daneben können Sie sich natürlich auch durch eine Spende oder mittels einer Zustiftung engagieren und die Arbeit der HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft unterstützen.
Stiftungsformen
Unter dem Dach der HVB Stiftergemeinschaft haben Sie unterschiedliche Varianten, sich zu engagieren. Weitere Informationen zum Zeitpunkt und den Möglichkeiten einer Zuwendung an die HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft finden Sie auf unserer Seite Stiften | Spenden | Vererben.
Ihre Optionen unter dem Dach der HVB Stiftergemeinschaft
Spende
Sofort Gutes tun.
- Ist bereits mit kleinen Beträgen möglich
- Stellt Ertrag für die Stiftung dar
- Unterliegt der zeitnahen Mittelverwendung
- Wird somit direkt der Zweckverwirklichung und Förderung von Projekten zugeführt
Zustiftung
Langfristig Gutes tun.
- Fließt in das Grundstockvermögen oder das sonstige Vermögen/ Verbrauchsvermögen (je nach Weisung)
- Steht langfristig zur Verfügung
- Generiert Erträge für die Zweckverwirklichung und Förderung von Projekten
Projektfonds
Langfristig eine bestimmte Organisation unterstützen.
- Individuelle Namensgebung möglich
- Individuelle Entscheidung der Stifterinnen und Stifter hinsichtlich des persönlichen Engagements
- Aufstockung (Spende/Zustiftung) jederzeit möglich
- Verwaltung und Förderung innerhalb der HVB Stiftergemeinschaft
- Niedrige Verwaltungskosten ermöglichen optimale Ertragsausnutzung
- Förderung an einen, in der Zustiftungsvereinbarung definierten, Zweckempfänger einmal jährlich
Stiftungsfonds
Langfristig gewählte Zwecke sowie verschiedene Organisationen unterstützen
- Individuelle Namensgebung möglich
- Individuelle Entscheidung der Stifterinnen und Stifter hinsichtlich des persönlichen Engagements
- Aufstockung (Spende/Zustiftung) jederzeit möglich
- Verwaltung innerhalb der HVB Stiftergemeinschaft
- Geringe Verwaltungskosten ermöglichen optimale Ertragsausnutzung
- Mehrere Förderungen an unterschiedliche Zwecke innerhalb eines Jahres möglich
- Jährliche Entscheidung über die Auswahl der Mittelempfänger durch Stifterin und Stifter
Ihre Stiftung – Ihr Name.
Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihren Projektfonds oder Stiftungsfonds auch mit Ihrem Namen oder dem anderer Personen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrem Projektfonds oder Stiftungsfonds wird man sich so an Sie erinnern – oder an die Menschen, die Ihnen nahestehen – bis weit über Ihre Lebenszeit hinaus.
HVB Stiftergemeinschaft als Treuhänderin für Ihre Treuhandstiftung
Für die Gründung einer Treuhandstiftung ist eine Treuhandstiftungssatzung sowie ein Treuhandvertrag erforderlich. Für die individuelle Ausarbeitung ist eine Rechtsanwaltskanzlei einzubinden.
Bei Interesse nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf oder sprechen Ihre:n Ansprechpartner:in in der HypoVereinsbank an.