Spende, Zustiftung, Projekt- oder Stiftungsfonds
sowie Treuhandstiftung

Mit kleinem Aufwand Großes bewirken.

Die Stiftungslandschaft in Deutschland ist sehr vielfältig. Nachdem rechtsfähige Stiftungen und Treuhandstiftungen – um wirtschaftlich agieren zu können – sinnvollerweise mit einem entsprechend hohen Kapital ausgestattet werden sollten, sind geeignete Alternativen sehr gefragt. Vor allem die Projekt- und Stiftungsfonds in der HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft ermöglichen Ihnen, bereits mit geringem Aufwand und unkompliziert im Stiftungswesen philanthropisch aktiv zu werden – ohne den sonst bei einer Stiftungsgründung erforderlichen administrativen Abstimmungsaufwand zu haben. Daneben können Sie sich natürlich auch durch eine Spende oder mittels einer Zustiftung engagieren und die Arbeit der HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft unterstützen.

Stiftungsformen

Unter dem Dach der HVB Stiftergemeinschaft haben Sie unterschiedliche Varianten, sich zu engagieren. Weitere Informationen zum Zeitpunkt und den Möglichkeiten einer Zuwendung an die HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft finden Sie auf unserer Seite Stiften | Spenden | Vererben.

Ihre Optionen unter dem Dach der HVB Stiftergemeinschaft

HVB Grafik Stiftergemeinschaft

Spende

Sofort Gutes tun.

  • Ist bereits mit kleinen Beträgen möglich
  • Stellt Ertrag für die Stiftung dar
  • Unterliegt der zeitnahen Mittel­verwendung
  • Wird somit direkt der Zweck­verwirklichung und Förderung von Projekten zugeführt

IBAN: DE42 7002 0270 0033 1411 81
BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX
UniCredit Bank AG

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck Ihren Namen sowie Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Zustiftung

Langfristig Gutes tun.

  • Fließt in das Grund­stock­vermögen oder das sonstige Vermögen/ Verbrauchs­vermögen (je nach Weisung)
  • Steht langfristig zur Verfügung
  • Generiert Erträge für die Zweck­verwirklichung und Förderung von Projekten

IBAN: DE90 7002 0270 0033 1411 90
BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX
UniCredit Bank AG

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck Ihren Namen sowie Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Projektfonds

Langfristig eine bestimmte Organisation unterstützen.

  • Individuelle Namensgebung möglich
  • Individuelle Entscheidung der Stifterinnen und Stifter hinsichtlich des persönlichen Engagements
  • Aufstockung (Spende/Zustiftung) jederzeit möglich
  • Verwaltung und Förderung innerhalb der HVB Stifter­gemeinschaft
  • Niedrige Verwaltungs­kosten ermöglichen optimale Ertrags­ausnutzung
  • Förderung an einen, in der Zustiftungs­vereinbarung definierten, Zweck­empfänger einmal jährlich

Bei Interesse an der Errichtung eines Projektfonds nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf oder sprechen Ihre:n Ansprechpartner:in in der HypoVereinsbank an.

Stiftungsfonds

Langfristig gewählte Zwecke sowie verschiedene Organisationen unterstützen

  • Individuelle Namensgebung möglich
  • Individuelle Entscheidung der Stifterinnen und Stifter hinsichtlich des persönlichen Engagements
  • Aufstockung (Spende/Zustiftung) jederzeit möglich
  • Verwaltung innerhalb der HVB Stiftergemeinschaft
  • Geringe Verwaltungs­kosten ermöglichen optimale Ertrags­ausnutzung
  • Mehrere Förderungen an unter­schiedliche Zwecke innerhalb eines Jahres möglich
  • Jährliche Entscheidung über die Auswahl der Mittel­empfänger durch Stifterin und Stifter

Bei Interesse an der Errichtung eines Stiftungsfonds nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf oder sprechen Ihre:n Ansprechpartner:in in der HypoVereinsbank an.

Ihre Stiftung – Ihr Name.

Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihren Projektfonds oder Stiftungsfonds auch mit Ihrem Namen oder dem anderer Personen verbinden. Mit jeder Förderung aus Ihrem Projektfonds oder Stiftungsfonds wird man sich so an Sie erinnern – oder an die Menschen, die Ihnen nahestehen – bis weit über Ihre Lebenszeit hinaus.

HVB Stiftergemeinschaft als Treuhänderin für Ihre Treuhandstiftung

Für die Gründung einer Treuhandstiftung ist eine Treuhandstiftungssatzung sowie ein Treuhandvertrag erforderlich. Für die individuelle Ausarbeitung ist eine Rechtsanwaltskanzlei einzubinden.

Bei Interesse nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf oder sprechen Ihre:n Ansprechpartner:in in der HypoVereinsbank an.