Antrag auf eine Projektförderung

Grundsätze

Grundlage für die Mittelverwendung sind die in den Stiftungssatzungen genannten Stiftungszwecke sowie weiterführende Informationen unserer Stifter:innen für die Zweckverwirklichung. Die Stiftungszwecke der einzelnen Stiftungen sowie Stiftungs-/Projektfonds finden Sie unter Stiftungsfamilie.

Ausschluss

Anträge auf Einzelfallförderungen von natürlichen Personen können nicht berücksichtigt werden.

Verfahrensablauf

Die Möglichkeit einer Antragstellung für das Jahr 2024 ist beendet. Anträge mussten vollständig bis zum 30.04.2024 eingereicht sein, um in die Auswahl für das laufende Jahr zu kommen. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die eingegangenen Anträge werden aktuell geprüft und eine Mittelverwendung wird im 2. Halbjahr 2024 beschlossen. Bitte planen Sie dies bei der Antragstellung sowie für die Umsetzung des Projektes ein.

Anträge für 2025 können ab Januar bis April 2025 erfasst werden.