Antrag auf eine Projektförderung
Grundsätze
Grundlage für die Mittelverwendung sind die in den Stiftungssatzungen genannten Stiftungszwecke sowie weiterführende Informationen unserer Stifter:innen für die Zweckverwirklichung. Die Stiftungszwecke der einzelnen Stiftungen sowie Stiftungs-/Projektfonds finden Sie unter Stiftungsfamilie.
Ausschluss
Anträge auf Einzelfallförderungen von natürlichen Personen können nicht berücksichtigt werden.
Verfahrensablauf
Anträge müssen bis zum 30.04.2025 vollständig eingereicht sein, um in die Auswahl für das laufende Jahr zu kommen. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Mittelverwendung wird im 2. Halbjahr 2025 beschlossen werden. Bitte planen Sie dies bei der Antragstellung sowie für die Umsetzung des Projektes ein.