Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Informationen über die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft entsprechend der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
- Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- zu Name, Sitz, Anschrift und Kontaktdaten ›
- Gründungsjahr 2021
- Ansprechpartnerin: Sandra Bührke-Olbrich
- Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
- zur Satzung ›
- zu Über uns ›
- Die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Der breit aufgestellte Stiftungszweck umfasst die finanzielle Förderung des Gemeinwohls und die Entwicklung der Gesellschaft sowie des kulturellen Gedankengutes und des Tierschutzes. Die genauen Zwecke können der Stiftungssatzung entnommen werden. Die Stiftung wird im Rahmen der Stiftungszwecke jährlich neu über die Mittelverwendung entscheiden.
- Angaben zur Steuerbegünstigung
- Wir sind gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Nürnberg-Zentral unter der Steuernummer 241/110/92679 vom 27.05.2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
- Wir fördern nach unserer Satzung mildtätige sowie gemeinnützige Zwecke:
- die Wissenschaft und Forschung (§ 52 Absatz 2 Nummer 1 AO)
- das öffentliche Gesundheitswesen (§ 52 Absatz 2 Nummer 3 AO)
- die Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nummer 4 AO)
- die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nummer 7 AO)
- das Wohlfahrtswesen (§ 52 Absatz 2 Nummer 9 AO)
- die Hilfe für Verfolgte und Diskriminierte (§ 52 Absatz 2 Nummer 10 AO)
- die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Absatz 2 Nummer 18 AO)
- die internationale Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Absatz 2 Nummer 13 AO)
- den Zivil- und Katastrophenschutz (§ 52 Absatz 2 Nummer 12 AO)
- der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Absatz 2 Nummer 11 AO)
- den Natur- und Umweltschutz (§ 52 Absatz 2 Nummer 8 AO)
- das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Absatz 2 Nummer 25 AO)
- von Kunst und Kultur (§ 52 Absatz 2 Nummer 5 AO)
- des Sports (§ 52 Absatz 2 Nummer 21 AO)
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Absatz 2 Nummer 6 AO)
- der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 52 Absatz 2 Nummer 22 AO)
- der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen (§ 52 Absatz 2 Nummer 26 AO)
- des Tierschutzes (§ 52 Absatz 2 Nummer 14 AO)
Zum Freistellungsbescheid ›
Zum Vereinfachten Zuwendungsnachweis ›
- Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- zu Über uns ›
- Tätigkeitsbericht
- Personalstruktur
- 4 ehrenamtliche Vorstandsmitglieder
- 5 ehrenamtliche Stiftungsratsmitglieder
- Die Stiftung beschäftigt keine hauptamtlichen Angestellten, keine geringfügig Beschäftigten und keine Honorarkräfte.
- Angaben zur Mittelherkunft
- Die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft wurde seitens der Stifterin UniCredit Bank GmbH mit einem Grundstockvermögen in Höhe von 150.000 Euro sowie einem Sonstigen Vermögen in Höhe von 100.000 Euro ausgestattet.
- Darüber erhält die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft weitere Zuwendungen – u. a. zur Errichtung von Stiftungs- bzw. Projektfonds sowie Treuhandstiftungen -, deren Vermögensausstattung je nach Weisung der Stifter:innen sowohl in das Grundstockvermögen als auch in Sonstiges Vermögen eingebracht wird.
- Die jährlichen Ausschüttungen zur Zweckverwirklichung stammt aus den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie ggfs. durch den Verbrauch des Sonstigen Vermögens.
- Angaben zur Mittelverwendung
- Im Jahr 2023 wurden 116.00 Euro ausgezahlt entsprechend der Stiftungszwecke.
- Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft wurde von der UniCredit Bank GmbH gestiftet.
- Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und wird von den Vorständen gesetzlich vertreten.
- Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- Die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft erhält im Rahmen von Zustiftungen, der Gründung von Projekt-/Stiftungsfonds sowie Treuhandstiftungen sowohl lebzeitige als auch todesfallbedingte Zuwendungen. Die Gelder fließen in der Regel entweder dem dauernd zu erhaltenen Vermögen oder dem Verbrauchsvermögen zu. Größere Spenden für die laufende Tätigkeit, die 10 % des Gesamtjahresbudgets übersteigen, sind 2023 nicht geflossen.
- Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Stiftungsvorstands sowie des Stiftungsrats sind Angestellte der UniCredit Bank GmbH und von dieser in die Stiftungsgremien berufen.