Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Informationen über die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft entsprechend der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
  1. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
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  • Die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Der breit aufgestellte Stiftungszweck umfasst die finanzielle Förderung des Gemeinwohls und die Entwicklung der Gesellschaft sowie des kulturellen Gedankengutes und des Tierschutzes. Die genauen Zwecke können der Stiftungssatzung entnommen werden. Die Stiftung wird im Rahmen der Stiftungszwecke jährlich neu über die Mittelverwendung entscheiden.
  1. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Zentralfinanzamt Nürnberg, Steuernummer 241/110/92679, mit Bescheid vom 02.09.2021, nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung mildtätige sowie gemeinnützige Zwecke:

  • die Wissenschaft und Forschung (§ 52 Absatz 2 Nummer 1 AO)
  • das öffentliche Gesundheitswesen (§ 52 Absatz 2 Nummer 3 AO)
  • die Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nummer 4 AO)
  • die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nummer 7 AO)
  • das Wohlfahrtswesen (§ 52 Absatz 2 Nummer 9 AO)
  • die Hilfe für Verfolgte und Diskriminierte (§ 52 Absatz 2 Nummer 10 AO)
  • die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Absatz 2 Nummer 18 AO)
  • die internationale Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Absatz 2 Nummer 13 AO)
  • den Zivil- und Katastrophenschutz (§ 52 Absatz 2 Nummer 12 AO)
  • der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Absatz 2 Nummer 11 AO)
  • den Natur- und Umweltschutz (§ 52 Absatz 2 Nummer 8 AO)
  • das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Absatz 2 Nummer 25 AO)
  • von Kunst und Kultur (§ 52 Absatz 2 Nummer 5 AO)
  • des Sports (§ 52 Absatz 2 Nummer 21 AO)
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Absatz 2 Nummer 6 AO)
  • der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 52 Absatz 2 Nummer 22 AO)
  • der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen (§ 52 Absatz 2 Nummer 26 AO)
  • des Tierschutzes (§ 52 Absatz 2 Nummer 14 AO)

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  1. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
  1. Tätigkeitsbericht
  1. Personalstruktur
  • 3 ehrenamtliche Vorstandsmitglieder
  • 3 ehrenamtliche Stiftungsratsmitglieder
  • Die Stiftung beschäftigt keine hauptamtlichen Angestellten, keine geringfügig Beschäftigten und keine Honorarkräfte.

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  1. Angaben zur Mittelherkunft
  • Die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft wurde seitens der Stifterin UniCredit Bank GmbH mit einem Grundstockvermögen in Höhe von 150.000 Euro sowie einem Sonstigen Vermögen in Höhe von 100.000 Euro ausgestattet.
  • Darüber erhält die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft weitere Zuwendungen – u. a. zur Errichtung von Stiftungs- bzw. Projektfonds -, deren Vermögensausstattung je nach Weisung der Stifter:innen sowohl in das Grundstockvermögen als auch in Sonstiges Vermögen eingebracht wird.
  • Die jährlichen Ausschüttungen zur Zweckverwirklichung stammt aus den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie ggfs. durch den Verbrauch des Sonstigen Vermögens.

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  1. Angaben zur Mittelverwendung
  • Im Jahr 2022 wurden 10.000 Euro ausgezahlt entsprechend der Stiftungszwecke.

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  1. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
  • Die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft wurde von der UniCredit Bank GmbH gestiftet.
  • Sie ist eine Treuhandstiftung unter der rechtsfähigen Dr. Rose Pabst Stiftung, die das Vermögen der Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft getrennt vom eigenen Stiftungsvermögen verwaltet. Im Außenverhältnis wird die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft durch die Dr. Rose Pabst Stiftung gesetzlich vertreten.
  1. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
  • Die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft erhält im Rahmen von Zustiftungen sowie der Gründung von Projekt-/Stiftungsfonds sowohl lebzeitige als auch todesfallbedingte Zuwendungen. Die Gelder fließen in der Regel entweder dem dauernd zu erhaltenen Vermögen oder dem Verbrauchsvermögen zu. Größere Spenden für die laufende Tätigkeit, die 10 % des Gesamtjahresbudgets übersteigen, sind 2022 nicht geflossen.
  • Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Stiftungsvorstands sowie des Stiftungsrats sind Angestellte der UniCredit Bank GmbH und von dieser in die Stiftungsgremien berufen.

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