Lennox-Tierwohl-Stiftung

Förderschwerpunkte

Der Stiftungsfonds fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke gemäß § 2 der Satzung der Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft.

In diesem Rahmen soll solange und soweit möglich für Tiere sowie Natur und Umweltschutz etwas Gutes getan werden. Diesem Grundsatz folgend, sollen folgende Organisationen bzw. Themenfelder gefördert werden:
(a) Perdeklappe e. V. / Notbox Schleswig-Holstein.
(b) Tierschutz in der Region Landkreis Stade.
(c) Natur- und Umweltschutz in Deutschland.

Spenden und Zustiftungen

Spendenkonto
IBAN: DE65 7002 0270 0036 2867 68
BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Spende + [Name & Adresse]
bzw.
VWZ: Zustiftung + [Name & Adresse]

Hinweise für Zuwendungen

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis (zum Download ›) in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Kontaktdaten

Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg
hvb.stiftergemeinschaft@unicredit.de

Förderanträge

Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.