Förderschwerpunkte

Der Stiftungsfonds fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke gemäß § 2 der Satzung der Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft.
In diesem Rahmen soll solange und soweit möglich folgende Zweckverwirklichung erfolgen:

(a) Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch Unterstützung von Projekten zur Förderung besserer Chancengerechtigkeit, insbesondere für wegen Hautfarbe, Lebensalter, Religionszugehörigkeit, sozialer Herkunft und/oder sexueller Orientierung diskriminierter und benachteiligter Frauen und Mädchen. Eine förderungswürdige Organisation hierfür ist beispielsweise:

- filia.die frauenstiftung (Hamburg).

(b) Förderung im Bereich des Naturschutzes durch Unterstützung von Initiativen zur langfristigen Erhaltung geschützter Lebensräume, insbesondere des Weltnaturerbes Wattenmeer an der deutschen Nordseeküste. Förderungswürdige Organisationen sind beispielsweise:

- Stiftung Schutzstation Wattenmeer (Husum);
- Schutzstation Wattenmeer e.V. (Husum).

Spenden und Zustiftungen

Spendenkonto
IBAN: DE41 7002 0270 0034 2172 20
BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Spende + [Name & Adresse]
bzw.
VWZ: Zustiftung + [Name & Adresse]

Hinweise für Zuwendungen

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis (zum Download ›) in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Kontaktdaten

Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg
hvb.stiftergemeinschaft@unicredit.de

Förderanträge

Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.