Förderschwerpunkte
Der Stiftungsfonds fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke gemäß § 2 der Satzung der Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft.
In diesem Rahmen soll solange und soweit möglich folgende Zweckverwirklichung erfolgen. Der Zweck des Stiftungsfonds gilt weltweit der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Wahrung der Menschenrechte, Unterstützung für Menschen in Not, Unterstützung von Forschung in Medizin und MINT-Fächern. Im Einzelnen:
(a) Förderung von Organisationen, die zum einen Umweltverbrechen öffentlich machen, zum anderen aber auch nachhaltige Lösungen bieten, wie beispielsweise:
• Greenpeace e. V., Hamburg;
(b) Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und Geflüchtete sowie der Bildung hinsichtlich Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, wie beispielsweise:
• Amnesty International Deutschland e. V., Berlin;
(c) Förderung von Organisationen, die Soforthilfe für Menschen in Not leisten, unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, wie beispielsweise:
• Ärzte ohne Grenzen e. V., Berlin;
(d) Unterstützung und Begleitung bedürftiger Menschen, insbesondere Unterstützung von Menschen mit Down-Syndrom, um ein würdiges und möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können, wie beispielsweise:
• V. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Bielefeld;
• Stadtmission Nürnberg e. V., Nürnberg;
• Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland e. V., Bielefeld;
(e) Medizinische Grundlagenforschung, insbesondere Krebsforschung, wie beispielsweise:
• Stiftung Deutsche Krebshilfe, Bonn;
(f) Förderung von Organisationen und Einrichtungen, die sich der Förderung junger Menschen in der Ausbildung und Forschung in MINT-Fächern widmen, wie beispielsweise:
• Deutsche Physikalische Gesellschaft e. V., Bad Honnef.
Die Begünstigung soll sich auf 2-3 Organisationen pro Jahr beschränken.
Spenden und Zustiftungen
Spendenkonto
IBAN: DE95 7002 0270 0043 0744 82
BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Spende + [Name & Adresse]
bzw.
VWZ: Zustiftung + [Name & Adresse]
Hinweise für Zuwendungen
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis - den Sie am Ende dieser Seite finden - in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
Kontaktdaten
Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg
hvb.stiftergemeinschaft@unicredit.de
Förderanträge
Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.


