JoKarl, Hildegard und Ursula Huber Stiftung

Förderschwerpunkte

Der Stiftungsfonds fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke gemäß § 2 der Satzung der Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft.

Da die Stifterin und ihre Familie bereits über Generationen kunstschaffend und kulturell aktiv sind, sollen in diesem Rahmen solange und soweit möglich die Förderung von Kunst und Kultur und die künstlerisch bildende Förderung von Kindern und Jugendlichen erfolgen. Beispielsweise durch Unterstützung nachfolgender Organisationen:

(a) Zentrum für Umwelt und Kultur im Kloster Benediktbeuern e. V., Benediktbeuern mit einem Anteil von 50% der ausschüttungsfähigen Erträge;

(b) Kulturkreis Seeshaupt e. V., Seeshaupt, mit einem Anteil von 10% der ausschüttungsfähigen Erträge;

(c) Akademieverein München e. V., München, mit einem Anteil von 20% der ausschüttungsfähigen Erträge;

(d) Förderverein internationales Musik- und Kulturzentrum Schloss Kapfenburg, Lauchheim, mit einem Anteil von 10% der ausschüttungsfähigen Erträge;

(e) Bayerische Künstlernachlässe e. V., Seeshaupt, mit einem Anteil von 10% der ausschüttungsfähigen Erträge.

Spenden und Zustiftungen

Spendenkonto

IBAN: DE79 7002 0270 0041 8866 17
BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Spende + [Name & Adresse]
bzw.
VWZ: Zustiftung + [Name & Adresse]

Hinweise für Zuwendungen

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis - den Sie am Ende dieser Seite finden - in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Kontaktdaten

Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg
hvb.stiftergemeinschaft@unicredit.de

Förderanträge

Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.