Fördern und Fordern Bischoff-Clauss Stiftung

Förderschwerpunkte

Der Stiftungsfonds fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke gemäß § 2 der Satzung der Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft.
In diesem Rahmen soll solange und soweit möglich folgende Zweckverwirklichung erfolgen:

a) Förderung von Organisationen, die im Bereich Jugend- und Altenhilfe tätig sind,
b) Förderung von Organisationen, die Erziehung und Bildung der Gesellschaft zum Inhalt haben,
c) Förderung von Organisationen aus den Bereichen Natur- und Umweltschutz,
d) Förderung von Organisationen im Bereich Tierschutz.

Spenden und Zustiftungen

Spendenkonto
IBAN: DE16 7002 0270 0039 8997 36
BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Spende + [Name & Adresse]
bzw.
VWZ: Zustiftung + [Name & Adresse]

Hinweise für Zuwendungen

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis - den Sie am Ende dieser Seite finden - in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Kontaktdaten

Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg
hvb.stiftergemeinschaft@unicredit.de

Förderanträge

Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.

Präambel der Stifter:

Auch wenn wir es nicht immer gleich gemerkt haben: Wir hatten Glück im Leben!

Deshalb wollen wir mit der Stiftung etwas an weniger begünstigte junge Menschen und auch an Tiere und die Natur in unserer Region zurückgeben - und so ihre Lebenschance und Lebensfreude ein bisschen erhöhen helfen.
Wir sind überzeugt, diesen Plan mit kundiger Unterstützung durch Partnereinrichtungen in der Rhein-Neckar-Region verwirklichen zu können.