Förderschwerpunkte
Der Stiftungsfonds soll solange und soweit möglich die Zweckverwirklichung durch eine soziale, kulturelle und/oder sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen erfolgen. Der Fokus liegt dabei auf der Unterstützung von Mehrsparten-Sportvereinen, Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Vorschulen sowie ähnlichen Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Förderung soll Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 15 Jahren zugutekommen. Ältere Kinder und Jugendliche sollten nur in Ausnahmefällen begünstigt werden. Vorzugweise soll die Zweckverwirklichung in der Gemeinde Heusenstamm erfolgen. Gegebenenfalls kann die Förderung auch regional erweitert werden, z. B. auf die Orte Rodgau und Obertshausen.
Spenden und Zustiftungen
Spendenkonto
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Hinweise für Zuwendungen
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis (zum Download ›) in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
Kontaktdaten
Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg
hvb.stiftergemeinschaft@unicredit.de
Förderanträge
Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.