Dr. Rose Pabst Stiftung

Förderschwerpunkte

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Menschen, die durch Krankheit, Katastrophen, materielle Not oder familiäre Probleme Hilfe benötigen. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen oder mildtätigen Einrichtungen, insbesondere:

  • SOS Kinderdorf e.V., Renatastr. 77, 80639 München
  • Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V., Nibelungenstraße 124, 64625 Bensheim
  • Ärzte ohne Grenzen e.V., Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin

Stiftungsvermögen

Stand 31.12.2020 hat die Dr. Rose Pabst Stiftung ein Grundstockvermögen in Höhe von 2,34 Mio. Euro.

Fördervolumen

Jährlich werden insgesamt zwischen 25 und 35 TEUR an steuerbegünstigte Organisationen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks weitergereicht.

Antragsmöglichkeit

Antragsformulare können unter stiftungen@unicredit.de angefordert werden.

Kontaktdaten

Dr. Rose Pabst Stiftung

Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg

stiftungen@unicredit.de

Vorstand: Sandra Bührke-Olbrich, Andrea Lehner

Spenden und Zustiftungen

Spendenkonto:

IBAN: DE76 7602 0070 0023 6277 01
BIC/SWIFT: HYVEDEMM460
UniCredit Bank AG

Zustiftungskonto:

IBAN: DE26 7602 0070 0023 6277 28
BIC/SWIFT: HYVEDEMM460
UniCredit Bank AG

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck Ihren Namen sowie Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres. Darunter reicht dem Finanzamt der Nachweis der Überweisung zur Geltendmachung.

Steuerinformation und Vereinfachter Zuwendungsnachweis

Spenden bis 300 EUR:
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b) EStDV

Die Dr. Rose Pabst Stiftung ist wegen Förderung des gemeinnützigen Zwecks zur Förderung des Wohlfahrtswesens nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Nürnberg-Zentral, Steuernummer 241/107/80717, vom 01.04.2019, für den letzten Veranlagungszeitraum 2015 bis 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Stiftungsportrait

Die Dr. Rose Pabst Stiftung wurde von der namensgleichen Stifterin in ihrer letztwilligen Verfügung errichtet. Die Dr. Rose Pabst Stiftung hat ihren Sitz in Nürnberg und wurde am 09.09.2013 durch die Regierung von Mittelfranken – als zuständige Stiftungsaufsicht – als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.

Frau Dr. Rose Pabst war es ein grundsätzliches Anliegen, Menschen zu helfen, die durch Krankheit, Katastrophen, materielle Not oder familiäre Probleme der Hilfe anderer bedürfen.