Förderschwerpunkte
In diesem Rahmen soll solange und soweit möglich folgende Zweckverwirklichung durch Verteilung der vorgegebenen Anteile an ausschüttungsfähigen Erträgen erfolgen. Die in Klammern genannten Organisationen zeigen die alternativen Destinatäre auf für den Fall, dass eine zu begünstigende Organisation entfällt, ohne dass ein Rechtsnachfolger existieren sollte:
a) Förderung von Natur- und Umweltschutz durch Unterstützung von:
• Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. – BUND, Berlin, mit einem Anteil von 3% (Greenpeace e. V.),
• Greenpeace e. V., Hamburg, mit einem Anteil von 10% (Sea Shepherd Deutschland e. V. und Ärzte ohne Grenzen e. V. zu je 50%),
• Deutsche Umwelthilfe e. V., Radolfzell, mit einem Anteil von 5% (Greenpeace e. V.);
• Sea Shepherd Deutschland e.V. zu 10% (Ärzte ohne Grenzen e.V.).
b) Förderung des Tierwohls durch Unterstützung des:
• Tierheim Lübeck im Tierschutz Lübeck und Umgebung e. V., Lübeck, mit einem Anteil von 3% (regionales Tierheim).
c) Förderung des Gesundheitswesens sowie der Hilfeleistung durch Unterstützung von:
• Ärzte ohne Grenzen e. V., Berlin, mit einem Anteil von 50% (Sea Shepherd Deutschland e. V. und Greenpeace e. V. zu je 50%),
• World Vision Deutschland e. V., Friedrichsdorf, mit einem Anteil von 4% (Ärzte ohne Grenzen e. V.),
• Tafel Lübeck e. V., Lübeck, zu 3% (regionale Tafel).
d) Förderung der Volksbildung und des demokratischen Staatswesens durch Unterstützung von:
• Wikimedia Deutschland e. V., Berlin, mit einem Anteil von 0,5% (BUND),
• Demokratie-Stiftung Campact; Berlin, mit einem Anteil von 11,5%.
Spenden und Zustiftungen
Spendenkonto
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Förderanträge
Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.