Förderschwerpunkte

Der Stiftungsfonds fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke gemäß § 2 der Satzung der Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft.

In diesem Rahmen soll solange und soweit möglich folgende Zweckverwirklichung mit gleichen Anteilen erfolgen:
a) Förderung der Rettung aus Lebensgefahr beispielsweise durch Unterstützung des
- Förderverein Bergrettung Bad Reichenhall e. V., Bad Reichenhall;
b) Förderung des Wohlfahrtswesens beispielsweise durch Unterstützung der
- Bad Reichenhaller Tafel e. V., Bad Reichenhall;
c) Förderung des Gesundheitswesens beispielsweise durch Unterstützung der
- Deutschen Herzstiftung e. V., Frankfurt am Main.

Spenden und Zustiftungen

Spendenkonto

IBAN: DE88 7002 0270 0041 0554 56
BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Spende + [Name & Adresse]
bzw.
VWZ: Zustiftung + [Name & Adresse]

Hinweise für Zuwendungen

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis - den Sie am Ende dieser Seite finden - in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.

Kontaktdaten

Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg
hvb.stiftergemeinschaft@unicredit.de

Förderanträge

Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.