Sophie Lößlein-Stiftung

Förderschwerpunkte

Die Stiftung dient der Förderung, ideellen Verbreitung und praktischen Verwirklichung des Kinderdorfgedankens, welche der Betreuung schutzbedürftiger Kinder und Jugendlicher in familienähnlicher Gemeinschaft sowie deren Erziehung im Geist der christlichen Sittenlehre dient.

Der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ihre Mittel in Deutschland für
• die SOS-Kinderdörfer und die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen
• SOS Berufsausbildungszentren
• SOS Dorfgemeinschaften für Menschen mit Behinderung
verwendet.

Die Förderung und Unterstützung kann auch anderen gemeinnützigen Einrichtungen gewährt werden, die dem vorgenannten Stiftungszweck dienen.

Spenden und Zustiftungen

Spendenkonto
IBAN: DE28 7602 0070 0381 4404 19
BIC/SWIFT: HYVEDEMM460
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Spende + [Name & Adresse]

Zustiftungskonto
IBAN: DE06 7602 0070 0381 4404 27
BIC/SWIFT: HYVEDEMM460
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Zustiftung + [Name & Adresse]

Hinweise für Zuwendungen

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen.

Kontaktdaten

Sophie Lößlein-Stiftung
8100WBD
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg

stiftungen@unicredit.de

Förderanträge

Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.

Die Stifter:innen

Die Sophie-Lößlein-Stiftung wurde am 12.01.2010 errichtet, entsprechend der letztwilligen Verfügung der namensgleichen Stifterin. Seit diesem Tage fördert die Stiftung die in der Satzung von der Stifterin festgelegten Zwecke.

Im Jahr 2014 wurde die Stiftung Erbin von Herrn Weidenhammer, der mit seinem Nachlass ebenfalls die Stiftungsarbeit unterstützen wollte. Mit großer Dankbarkeit konnte 2021 eine weitere Zuwendung für die Stiftungsarbeit entgegengenommen werden. Die Stiftung erhielt das Nachlassvermögen von Dieter Wratzlawek.

Darüber hinaus hat eine weitere Stifterin festgehalten, dass die Erträge aus der von ihr errichteten Treuhandstiftung zum Teil an die Sophie-Lößlein-Stiftung gehen sollen.