Antrag auf eine Projektförderung

Grundsätze

Grundlage für die Mittelverwendung sind die in den Stiftungssatzungen genannten Stiftungszwecke sowie weiterführende Informationen unserer Stifter:innen für die Zweckverwirklichung. Die Stiftungszwecke der einzelnen Stiftungen sowie Stiftungs-/Projektfonds finden Sie unter Stiftungsfamilie.

Ausschluss

Anträge auf Einzelfallförderungen von natürlichen Personen können nicht berücksichtigt werden. Bitte verzichten Sie auf eine Antragstellung.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung für Förderungen ist einmal jährlich in einem festgelegten Zeitraum möglich. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

  • Antragszeitraum: Januar bis April
  • Einreichung: Anträge können ausschließlich über unser Onlineformular eingereicht werden.
  • Frist: Damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, muss er bis spätestens 30. April vollständig eingereicht sein.
  • Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Entscheidung: Die Entscheidung über die Mittelverwendung erfolgt in der Regel ab Ende des dritten Quartals bis zum Ende des vierten Quartals. Berücksichtigen Sie diesen Zeitrahmen bei der Planung Ihres Projekts sowie bei der Antragstellung.
  • Kontakt: Wir bitten Sie, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre sorgfältige Planung.

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