Förderschwerpunkte
Der Stiftungsfonds fördert ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke gemäß § 2 der Satzung der Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft.
In diesem Rahmen soll solange und soweit möglich deutschlandweit – primär jedoch in Bayern – die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung sowie des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege verwirklicht werden. Der Schwerpunkt soll auf der Förderung sozial benachteiligter, kranker, sterbender oder behinderter Menschen liegen, bspw. Projektunterstützungen für Hospizarbeit und Sterbebegleitung oder Frühstück für Kinder und Jugendliche in Schulen. Ein weiterer Fokus liegt in der Förderung des Bildungszugangs sowie des Leseverständnisses, insbesondere für benachteiligte Kinder und Jugendliche aus einem sozial schwachen Umfeld. Im Zusammenhang mit der Zweckverwirklichung sollen kleinere bzw. regional tätige Organisationen und Vereine bevorzugt unterstützt werden, beispielsweise:
• Barmherzige Brüder Bayerische Ordensprovinz KdöR (München), u. a. die Arbeit des Vereins zur Förderung des Johannes-Hospizes in München e. V. (München);
• Stiftung Pfennigparade (München).
Spenden und Zustiftungen
Spendenkonto
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VWZ:
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bzw.
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Hinweise für Zuwendungen
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis (zum Download ›) in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
Kontaktdaten
Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg
hvb.stiftergemeinschaft@unicredit.de
Förderanträge
Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.