Edda und Gerd Lux Stiftung

Förderschwerpunkte

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Kunst und Kultur und des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Förderung mildtätiger Zwecke.

Der mildtätige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die direkte finanzielle Unterstützung von bedürftigen Personen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen und gleichzeitig finanziellen Bedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind.

Der gemeinnützige Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
• die Förderung der humanitären und sozialen Versorgung alter Menschen im Bereich der Altenhilfe. Dazu zählen die Förderung und Durchführung von Projekten zur Erhaltung und Förderung der körperlichen und seelischen Fähigkeiten, die Gestaltung des persönlichen und institutionellen Lebensraums zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen und die Förderung von steuerbegünstigten Körperschaften im Bereich der Altenhilfe.
• die Förderung und Durchführung von Projekten im Bereich der Jugendhilfe. Dabei sollen insbesondere, aber nicht ausschließlich, sozial und migrationsbedingt benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt werden, beispielsweise durch Maßnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse der deutschen Sprache.
• die Förderung und Durchführung von Projekten im Bereich von Kunst und Kultur. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der Förderung der Kunst- und Musikausbildung von Kindern und Jugendlichen durch Schulen, Musikschulen oder Kunstvereinen liegen. Bevorzugt, aber nicht ausschließlich, sollen sozial und migrationsbedingt benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt werden. Entsprechende Projekte können von der Stiftung auch selbst durchgeführt werden.
• durch Förderung der Chancen der Ausbildung in Schule und Hochschule, z. B. durch Angebote der Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe oder andere geeignete Maßnahmen. Die Stiftung kann in diesem Zusammenhang auch Stipendien vergeben.
• die Förderung und Durchführung von Projekten im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in der Metropolregion Nürnberg. Beispielhaft und nicht abschließend sollen der Altstadtfreunde Nürnberg e. V. oder Projekte zugunsten der Erhaltung der St. Lorenzkirche in Nürnberg gefördert werden.

Die Stiftung muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und in gleichem Umfang verfolgen. Der Vorstand entscheidet darüber, welcher der Zwecke jeweils in welchem Umfang verfolgt wird.

Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke in der Metropolregion Nürnberg. Darüber hinaus ist eine Verwirklichung in anderen Regionen in Deutschland – bspw. Solingen – zulässig, sofern das Grundstockvermögen durch eine spätere Zustiftung entsprechend nachhaltig aufgestockt wird. Bei der Verteilung der Erträge aus dem Grundstockvermögen an Destinatäre ist überwiegend die Metropolregion Nürnberg zu berücksichtigen.

Spenden und Zustiftungen

Spendenkonto
IBAN: : DE73 7602 0070 0025 9715 66
BIC/SWIFT: HYVEDEMM460
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Spende + [Name & Adresse]

Zustiftungskonto
IBAN: DE29 7602 0070 0025 9715 82
BIC/SWIFT: HYVEDEMM460
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Zustiftung + [Name & Adresse]

Hinweise für Zuwendungen

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen.

Kontaktdaten

Edda und Gerd Lux Stiftung
8100WBD
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg

stiftungen@unicredit.de

Förderanträge

Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.