Förderschwerpunkte
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung des Tierschutzes und die Förderung und Unterstützung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder.
Der Stiftungszweck wird durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
• Förderung von Projekten, die Zwecke nach Absatz 1 verfolgen,
• Förderung von Einrichtungen, die Zwecke nach Absatz 1 verfolgen, z. B. Europäischer Tier- und Naturschutzverbund e. V., ETN Hauptgeschäftsstelle, Hof Huppenhardt, 53804 Munch
• Einzelfallhilfe, für in Not geratene Tiere, beispielsweise die medizinische Versorgung von Straßenhunden
Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel im Sinne des § 58 Nr. 2 AO zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Absatz 2 fördern.
Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Spenden und Zustiftungen
Spendenkonto
IBAN: DE64 7602 0070 0027 9302 55
BIC/SWIFT: HYVEDEMM460
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Spende + [Name & Adresse]
Zustiftungskonto
IBAN: DE42 7602 0070 0027 9302 63
BIC/SWIFT: HYVEDEMM460
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Zustiftung + [Name & Adresse]
Hinweise für Zuwendungen
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen.
Kontaktdaten
Babette Hirschmann Stiftung
8100WBD
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg
Förderanträge
Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.


