Förderschwerpunkte
In diesem Rahmen soll solange und soweit möglich folgende Zweckverwirklichung erfolgen:
• Unterstützung für Tierheime und Tierkliniken in Oberbayern zur Versorgung der Tiere im Hinblick auf notwendige Operationen sowie Sterilisationen;
• Unterstützung von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, die bedürftigen bzw. obdachlosen Menschen mit Tieren die medizinische Behandlung der Tiere (insbesonder Operationen oder Sterilisationen) ermöglichen.
Spenden und Zustiftungen
Spendenkonto
IBAN: DE27 7002 0270 0044 1182 62
BIC/SWIFT: HYVEDEMMXXX
UniCredit Bank GmbH
VWZ: Spende + [Name & Adresse]
bzw.
VWZ: Zustiftung + [Name & Adresse]
Hinweise für Zuwendungen
Bitte geben Sie beim Verwendungszweck an, ob es eine Spende oder Zustiftung ist sowie Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse an. Ab einer Zuwendung von 300 Euro erhalten Sie Ihre Zuwendungsbestätigung zu Beginn des kommenden Jahres, sofern Ihre Adressdaten aus der Überweisung hervorgehen. Bei Spenden bis zu 300 Euro dient der Vereinfachte Zuwendungsnachweis - den Sie am Ende dieser Seite finden - in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
Kontaktdaten
Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft
Lorenzer Platz 21
90402 Nürnberg
hvb.stiftergemeinschaft@unicredit.de
Förderanträge
Eine Mittelverwendung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Förderschwerpunkte.



Präambel
Dr. Herbert Waizenhöfer praktizierte lange Jahre als Tierarzt. In seiner Laufbahn wurde er oft mit der Situation konfrontiert, dass notwendige Operationen oder sinnvolle Sterilisationen bei Tieren nicht durchgeführt wurden, weil den Tierhaltern die dafür nötigen finanziellen Mittel fehlten. Dies ging sogar soweit, dass Tierhalter lieber eine Einschläferung vorzogen als eine kostenpflichtige helfende Behandlung.
Deswegen ist es den Stiftern Frau Ingrid Vogt und Herr Dr. Waizenhöfer ein Anliegen über den Stiftungsfonds Tierkliniken oder gemeinnützigen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, die Tiere bedürftiger oder obdachloser Menschen behandeln zu können. An einer Rechnung für tierärztliche Behandlung sollte nicht das Leben des Tieres hängen müssen. Ebenso sollte einem bedürftigen oder obdachlosen Menschen weiterhin die Gesellschaft und Begleitung durch ein Tier ermöglicht werden.



