Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Informationen über die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft entsprechend der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
  • zu Name, Sitz, Anschrift und Kontaktdaten ›
  • Gründungsjahr 2021 als unselbständige Stiftung (Treuhandstiftung), 2024 Wandlung in eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
  • Ansprechpartnerin: Sandra Bührke-Olbrich
  1. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
  • zur Satzung ›
  • zu Über uns ›
  • Die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft engagiert sich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Ihr breit gefasster Stiftungszweck umfasst die finanzielle Förderung des Gemeinwohls, die gesellschaftliche Entwicklung sowie die Pflege kultureller Werte und den Tierschutz. Die konkreten Förderziele sind in der Stiftungssatzung festgelegt. Im Rahmen dieser Zweckbestimmungen entscheidet die Stiftung jährlich neu über die Verwendung der Mittel. Bei den unter dem Dach der Stiftergemeinschaft verwalteten Stiftungs- und Projektfonds wird die jeweilige individuelle Zweckausrichtung berücksichtigt.
  1. Angaben zur Steuerbegünstigung
  • Wir sind gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Nürnberg-Zentral unter der Steuernummer 241/110/92679, vom 27.05.2024, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
  •  Wir fördern nach unserer Satzung mildtätige sowie gemeinnützige Zwecke:
  • die Wissenschaft und Forschung (§ 52 Absatz 2 Nummer 1 AO)
  • das öffentliche Gesundheitswesen (§ 52 Absatz 2 Nummer 3 AO)
  • die Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nummer 4 AO)
  • die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nummer 7 AO)
  • das Wohlfahrtswesen (§ 52 Absatz 2 Nummer 9 AO)
  • die Hilfe für Verfolgte und Diskriminierte (§ 52 Absatz 2 Nummer 10 AO)
  • die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Absatz 2 Nummer 18 AO)
  • die internationale Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Absatz 2 Nummer 13 AO)
  • den Zivil- und Katastrophenschutz (§ 52 Absatz 2 Nummer 12 AO)
  • der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Absatz 2 Nummer 11 AO)
  • den Natur- und Umweltschutz (§ 52 Absatz 2 Nummer 8 AO)
  • das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Absatz 2 Nummer 25 AO)
  • von Kunst und Kultur (§ 52 Absatz 2 Nummer 5 AO)
  • des Sports (§ 52 Absatz 2 Nummer 21 AO)
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Absatz 2 Nummer 6 AO)
  • der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 52 Absatz 2 Nummer 22 AO)
  • der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen (§ 52 Absatz 2 Nummer 26 AO)
  • des Tierschutzes (§ 52 Absatz 2 Nummer 14 AO)

Zum Freistellungsbescheid ›
Zum Vereinfachten Zuwendungsnachweis ›

  1. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
  1. Tätigkeitsbericht
  1. Personalstruktur
  • 3-5 Vorstandsmitglieder
  • 3-9 Stiftungsratsmitglieder
  • Die Stiftung beschäftigt keine hauptamtlichen Angestellten, keine geringfügig Beschäftigten und keine Honorarkräfte.

Zum Jahresbericht 2024 ›

  1. Angaben zur Mittelherkunft
  • Die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft wurde von der Stifterin, der UniCredit Bank GmbH, mit einem Grundstockvermögen von 150.000 Euro sowie einem Sonstigen Vermögen von 100.000 Euro ausgestattet.
  • Darüber hinaus erhält die Stiftung fortlaufend weitere Zuwendungen – insbesondere zur Errichtung von Stiftungs- und Projektfonds sowie unselbständigen Stiftungen. Die jeweilige Vermögenszuordnung erfolgt gemäß den Weisungen der Stifter:innen entweder in das Grundstockvermögen oder in das Sonstige Vermögen.
  • Die jährlichen Ausschüttungen zur Verwirklichung der Stiftungszwecke stammen aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und können – sofern erforderlich – durch den gezielten Verbrauch des Sonstigen Vermögens ergänzt werden.

Zum Jahresbericht 2024 ›

  1. Angaben zur Mittelverwendung
  • Im Jahr 2024 wurden 333.082,47 Euro entsprechend den Stiftungszwecken ausgeschüttet. Die Mittel flossen in Projekte und Maßnahmen, die im Einklang mit den satzungsgemäßen Förderzielen der Stiftung stehen.

Zum Jahresbericht 2024 ›

  1. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
  • Gründungsstifterin der Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft ist die UniCredit Bank GmbH.
  • Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und wird von den Vorstandsmitgliedern gesetzlich vertreten.
  1. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
  • Die Stiftung HypoVereinsbank Stiftergemeinschaft erhält Zuwendungen sowohl zu Lebzeiten als auch im Todesfall – insbesondere im Rahmen von Zustiftungen, der Gründung von Projekt- und Stiftungsfonds sowie unselbständigen Stiftungen. Diese Mittel fließen in der Regel entweder in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen oder in das Verbrauchsvermögen..
  • Im Jahr 2024 gingen keine größeren Spenden für die laufende Tätigkeit ein, die mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets überschreiten.
  • Die Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Stiftungsrats sind unentgeltlich tätig. Sie sind Angestellte der UniCredit Bank GmbH und wurden von dieser in die Stiftungsgremien berufen – Mandat im Auftrag der Bank. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, ist bei der Mandatsausübung stets sicherzustellen, dass die Interessen der Stiftung gewahrt bleiben. Entscheidungen der Stiftungsorgane dürfen ausschließlich im Sinne und zum Wohle der Stiftung getroffen werden.

Zum Jahresbericht 2024 ›